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   OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22   

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https://dejure.org/2022,19037
OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22 (https://dejure.org/2022,19037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22 (https://dejure.org/2022,19037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22 (https://dejure.org/2022,19037)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 46/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangter Vermögenswert:

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22
    Die gemäß § 335 StPO statthafte Sprungrevision, die wirksam auf die Höhe der Einziehungsentscheidung beschränkt ist (vgl. BGH, Urt. 2 StR 46/20 v. 15.07.2020 - NStZ 2021, 37 m.w.N.), ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.

    Unerheblich ist bei der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise hingegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse etwa bei Beuteteilung gemindert wurde (BGH, Urt. 2 StR 46/20 v. 15.07.2020 - NStZ 2021, 37 m.w.N..; Fischer, StGB, 68. Aufl. § 73 Rn. 29a).

    Dass der Angeklagte die genaue Höhe der Tatbeute nicht kannte und ihm die Adresse, an der er die Tatbeute abzuliefern hatte, sukzessive telefonisch mitgeteilt wurde, spielt angesichts der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise keine entscheidende Rolle (vgl. BGH, Urt. 2 StR 46/20 v. 15.07.2020 - NStZ 2021, 37).

    11 Die Feststellungen im vorliegenden Verfahren sind vielmehr vergleichbar mit denen, die der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2020 (2 StR 46/20 - NStZ 2021, 37) zugrunde liegen.

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22
    Zum einen legte der Angeklagte stets längere Autofahrten von den Tatorten im Bereich K. zu den "Logistikern" nach B., E. oder H. zurück (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschl. 1 StR 170/19 v. 09.10.2019 - juris), zum anderen lagerte er in den Fällen 1 bis 3 und 7 bis 9 die erlangten Vermögenswerte über Nacht in seiner Wohnung, bevor er sie am Folgetag zu den jeweiligen "Logistikern" verbrachte.

    Denn die Stellung als Gehilfe lässt nicht automatisch die (Mit-)Verfügungsgewalt an der Tatbeute entfallen (BGH, Urt. 1 StR 170/19 v. 09.10.2019 - juris; Graf/Jäger/Wittig a.a.O.; Gericke a.a.O.; a.A. Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. Rn. 22).

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22
    Soweit der Angeklagte aus den Gründen des Urteils des Bundesgerichtshofes 4 StR 63/18 vom 7. Juni 2018 (BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1) eine fehlende Mitverfügungsgewalt im vorliegenden Verfahren herleiten möchte, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22
    Dies ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf ihn nehmen können (BGH, a.a.O. m.w.N.; Beschl. 4 StR 357/21 v. 01.03.2022 - NJW 2022, 1399; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. Rn. 30a).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22
    An der erforderlichen Mitverfügungsgewalt fehlt es trotz Zugriffs ausnahmsweise nur dann, wenn dieser lediglich kurzzeitig und transitorisch ausgeübt wird (BGH a.a.O.; Beschl. 1 StR 358/18 v. 24.10.2018 - NStZ 2019, 81 f.; Gericke, StraFo 2021, 274).
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